Förderzentrum Nachhilfe - Legasthenie

Was ist Legasthenie?

Legasthenie ist eine Lese- Rechtschreibstörung – keinesfalls eine Behinderung. Vereinfacht gesagt ist ein Kind mit einer solchen Störung lediglich im „Rückstand“. Das bedeutet, einem Kind mit einer Lese- Rechtschreibstörung fällt das Erkennen von Wörtern deutlich schwerer als anderen Mädchen und Jungen seines Alters. Das gilt fürs Lesen genauso wie fürs Hören. Nach Schätzungen sind 5 bis 15 Prozent eines Jahrganges betroffen.

Weitere Informationen und Beratung:

Ramona Bücker
(Leiterin Förderzentrum)

04193 / 7553003
info(at)vhs-hu.de

Anzeichen von Legasthenie

Wie erkenne ich ob mein Kind Legastheniker ist?

Wenn die schulischen Leistungen im Allgemeinen durchschnittlich bis gut sind, es nur bei der Rechtschreibung hapert und ihr Kind Texte, die altersgemäß sind, nur stockend vorliest, könnten dies deutliche Anzeichen für eine Lese- Rechtschreibschwäche sein. Legasthenie zeigt sich in sehr unterschiedlichen Ausprägungen. Leichte Fälle werden oft „übersehen“ und machen dem Kind die Schulzeit unnötig schwer.
Wenn Sie den Verdacht hegen, ihr Kind könnte betroffen sein, lassen Sie es am besten überprüfen. Klarheit bedeutet immer Sicherheit. Rechtzeitig erkannte Schwächen können optimal gefördert werden.

Aber nicht bei allen Schulschwierigkeiten im Fach Deutsch ist die Ursache eine Lese- Rechtschreibschwäche. Wenn psychische oder hirnorganische Erkrankungen vorliegen oder Kinder aus fremden Kulturen einfach die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen, ist eine Legasthenie-Förderung fehl am Platz.

Mögliche Anzeichen von Legasthenie

In den folgenden Abschnitten finden Sie Symptome, die auf eine Lese-Rechtschreib-Schwäche hindeuten, und Hinweise für psychische Auffälligkeiten, da betroffene Kinder immer unter starkem Druck stehen. „Normale“ Aufgaben stellen eine unüberwindliche Barriere dar, Hausaufgaben dauern extrem lange und wegen der vielen Fehler ist Frust vorprogrammiert. Das mündet nicht selten in Lernunlust und Bockigkeit.

Kinder mit Sprachschwierigkeiten sind oft auch von einer Lese-Rechtschreib-Störung betroffen. Selbst wenn das Kind eventuelle Entwicklungsverzögerungen längst ausgeglichen hat, können diese eine Ursache dafür sein. Das gilt auch für Handicaps in der Motorik und der Konzentration (ADHS/ADS).

Lesestörung

Der Text scheint für das Kind nicht erfassbar zu sein. Es erkennt keinen Zusammenhang und kann das Gelesene oft nicht wiedergeben. Auffälligkeiten beim Vortragen sind:

  • langsames und stockendes Lesen
  • scheinbar willkürliches Betonen
  • Auslassen und Verdrehen von Buchstaben und Wörtern

Rechtschreibstörung

Schreibt ein Kind ein und dasselbe Wort immer wieder unterschiedlich falsch, könnte dies ein Indiz sein – ebenso wie Dehnungsfehler oder Buchstaben-dreher im Wort. Typisch sind aber auch:

  • Verwechslung von d/t und g/k oder v/f
  • Verdrehung von b/d und p/q oder u/n
  • Einfügen falscher Buchstaben: z. B. Artzt statt Arzt

Psychische Auffälligkeiten

Kinder, die ständig überfordert sind, reagieren irgendwann mit Abwehr. Diese zeigt sich offen oder verdeckt. Leidet ihr Kind unter Konzentrationsschwächen und ist nur schwer zur Ruhe zu bringen („Zappelphilipp“), ist mit Sicherheit etwas „im Busch“. Alarmsignale sind auch:

  • keine Lust zu lernen
  • Kopf- oder Bauchschmerzen als Zeichen von Versagensangst
  • ständige Eltern-Kind-Konflikte bei den Hausaufgaben
  • Störungen im Unterricht

Unser Förderkonzept

Nach unserer Meinung kann kurzfristiges, intensives Fehlertraining lediglich für eine Weile die Symptome beheben. Nur systematisches Arbeiten am Lernprozess des Kindes sichert eine langfristige und sichere Lese-Rechtschreib-Kompetenz.

Das Schreibenlernen beginnt zunächst lautgetreu: Die Kinder schreiben genau das, was sie hören. Das macht etwa 60 Prozent des deutschen Grundwortschatzes aus.
Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten haben aber gerade in diesem Bereich große Probleme. Sie können nicht lautorientiert lesen und schreiben, weil sie nicht in der Lage sind, richtig wahrzunehmen, weil sie kein Gefühl für Sprachrhythmus entwickeln können oder durch andere Teilleistungsstörungen daran gehindert werden.
Im Zentrum unserer Förderung steht also zunächst die Vermittlung geeigneter Strategien, um diese alphabetische Stufe zu erarbeiten. Dabei wird das Niveau der Inhalte den individuellen Lernmöglichkeiten des Kindes angepasst. Nur wenn das Kind die alphabetische Strategie beherrscht, Laute und Buchstaben korrekt zuordnet, Worte richtig durchgliedern kann, kann man mit der Erarbeitung des übrigen Grundwortschatzes fortfahren. Dieser beinhaltet orthographische Regeln und Ableitungen.

Das Förderkonzept ist auf einen Zeitraum von zwei Jahren angelegt. Die individuellen Lernstoffe sind sprachsystematisch aufgebaut und gehen vom Leichten zum Schweren und vom Häufigen zum Seltenen. Das bedeutet, das Kind hat von Anfang an Erfolgserlebnisse, was wiederum sein Selbstbewusstsein stärkt und Lernblockaden löst.

Gebühren- und Teilnahmebedingungen für den Förderunterricht

Die Gebühr für den Unterricht in einer Kleingruppe bis maximal 4 Personen beträgt monatlich  98,00 Euro . Der Unterricht umfasst 90 Minuten pro Woche. In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit einer Einzelförderung, die Gebühr hierfür beträgt  für 45 Minuten Unterricht pro Woche monatlich 150,00 Euro. Die Teilnahmegebühr wird nicht nur während der Schulzeit, sondern auch in den Schulferien entrichtet. Alle 12 Monate sind im Rahmen der Teilnahmebedingungen der Volkshochschule Henstedt-Ulzburg gebührenpflichtig. Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Ersten des Monats, in dem der/die Schüler/-in nach Anmeldung am Unterricht teilnehmen kann, und endet mit dem Letzten des Monats, in dem er/sie ausscheiden kann.

Die Gebühr wird monatlich per Lastschrift eingezogen. Gebührenpflichtig sind bei Schülern und Jugendlichen ihre gesetzlichen Vertreter.

Zusätzlich wird für ein zu erfolgendes Anamnesegespräch und eine Einzelbeobachtung eine einmalige Gebühr von 98,00Euro erhoben. Diese ist, unabhängig davon, ob eine Förderung anschließt, in jedem Falle zu entrichten.

Für das Ausstellen von Bescheinigungen erheben wir eine einmalige Gebühr von 50,00 Euro. Bei einer Anmeldung zum Förderunterricht entfällt diese Gebühr.

Die Anmeldung ist jederzeit möglich, Abmeldungen sind nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende möglich. Die An- und Abmeldung eines/einer Teilnehmer/-in muss schriftlich bei der Volkshochschule Henstedt-Ulzburg erfolgen.

Der Unterricht in der Kleingruppe umfasst zwei Schulstunden wöchentlich. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Während der Schulferien findet kein Unterricht statt. Bewegliche Ferientage gelten nicht als Schulferientage.

Muss der Förderunterricht aus Gründen, die die Volkshochschule zu vertreten hat (zum Beispiel Verhinderung der Lehrkraft) ausfallen, so soll der Unterricht nachgeholt werden. In der Regel wird Vertretungsunterricht angeboten. Kann der Unterricht nicht nachgeholt oder vertreten werden, so wird der entsprechende Anteil der Gebühr für diese Zeit zurückerstattet. Das gilt nicht für gesetzliche Feiertage und Ferien.

Fällt der Unterricht an den staatlichen Schulen auf Grund höherer Gewalt (zum Beispiel Schnee, Unwetter) kurzfristig aus, betrifft dies auch den Unterricht des Förderzentrums der Volkshochschulen. Eine Gebührenerstattung wird in diesem Falle nicht gewährt.

Fehlzeiten der Schüler/-innen (zum Beispiel wegen Krankheit) können in der Abrechnung nicht berücksichtigt werden.

Henstedt-Ulzburg, den 01.12.2021