Förderzentrum Nachhilfe - VHS-Lernpartner (professionelle Nachhilfe)

Das regionale Zentrum für professionelle Nachhilfe

Ein qualifizierter Schulabschluss ist heute wichtiger denn je. Das Hauptziel unserer professionellen Nachhilfe besteht vor allem darin, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, (wieder) den Anschluss an die Anforderungen der Schule herzustellen und selbstständig dem Schulstoff zu folgen.

Bei uns erhalten Schülerinnen und Schüler – von der Grundschule bis zum Abitur – die richtige Unterstützung für gute Noten. Wir füllen Wissenslücken bei Lernschwierigkeiten, Krankheit oderverpasstem Schulstoff auf, helfen bei Notenverbesserungen, Versetzungsgefährdung, Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Klausuren oder Abschlüsse. Wir begleiten kurzfristig (3 Monate) oder dauerhaft beim Lernen.

Weitere Informationen und Beratung:

Ramona Bücker
(Leiterin Förderzentrum)

04193 / 7553003
info(at)vhs-hu.de

Das bieten wir:

  • individuelle Nachhilfe in allen Fächern, allen Klassenstufen, allen Schulformen
  • Einzelunterricht oder Kleingruppenunterricht (max. 4 Schüler/-innen)
  • pädagogisch qualifizierte Fachkräfte
  • pädagogische Leitung rund um das Thema „Lernen“
  • Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Quartalsende

Unterricht und Kosten:

  Einzelunterricht 60 Minuten/Woche
120,00 Euro pro Monat (pauschal)
  Kleingruppenunterricht 90 Minuten/Woche
90,00 Euro pro Monat (pauschal)
  Einmalige Aufnahmegebühr 18,00 Euro

Bitte beachten Sie auch unsere besonderen Ferien-Crash-Kurse (z.B. Latein, Englisch) und die kostenlosen Angebote in unserem “Lerncampus@vhs”

Gebühren- und Teilnahmebedingungen für den Nachhilfeunterricht an der Volkshochschule

Die Gebühr für den Unterricht in einer Kleingruppe beträgt monatlich EUR 90,00 bei 90 Minuten Unterricht in der Woche. Die Gebühr für Einzelunterricht für 60 Minuten Unterricht pro Woche beträgt monatlich EUR 120,00. Die Teilnahmegebühr wird nicht nur während der Schulzeit, sondern auch in den Schulferien entrichtet. Alle 12 Monate sind im Rahmen der Teilnahmebedingungen der Volkshochschule Henstedt-Ulzburg gebührenpflichtig. In den Sommerferien verzichtet die VHS auf eine Monatsgebühr.

Die Gebührenpflicht entsteht mit der ersten Unterrichtseinheit in dem Monat, in dem der/die Schüler/-in nach Anmeldung am Unterricht teilnehmen kann, und endet mit dem Letzten des Monats, in dem er/sie ausscheiden kann.

Die Gebühr wird monatlich per Lastschrift eingezogen. Gebührenpflichtig sind bei Schülern und Jugendlichen ihre gesetzlichen Vertreter.

Zusätzlich wird eine einmalige Aufnahmegebühr von EUR 18,00 erhoben.

Die Anmeldung ist jederzeit möglich, Abmeldungen sind nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende möglich. Die An- und Abmeldung eines/einer Teilnehmer/-in muss schriftlich bei der Volkshochschule Henstedt-Ulzburg erfolgen.

Während der Schulferien findet kein Unterricht statt. Bewegliche Ferientage gelten nicht als Schulferientage.

Muss der Förderunterricht aus Gründen, die die Volkshochschule zu vertreten hat (zum Beispiel Verhinderung der Lehrkraft) ausfallen, so soll der Unterricht nachgeholt werden. In der Regel wird Vertretungsunterricht angeboten. Kann der Unterricht nicht nachgeholt oder vertreten werden, so wird der entsprechende Anteil der Gebühr für diese Zeit zurückerstattet. Das gilt nicht für gesetzliche Feiertage und Ferien.

Fällt der Unterricht an den staatlichen Schulen auf Grund höherer Gewalt (zum Beispiel Schnee, Unwetter) kurzfristig aus, betrifft dies auch den Unterricht des Förderzentrums der Volkshochschulen. Eine Gebührenerstattung wird in diesem Falle nicht gewährt.

Fehlzeiten der Schüler/-innen (zum Beispiel wegen Krankheit) können in der Abrechnung nicht berücksichtigt werden.

Henstedt-Ulzburg, den 01.12.2021